Häufige Fragen

Alles, was Sie über den
KYOU KI-Chatbot wissen müssen

Antworten zu Kosten, DSGVO, Implementierung, Technik und rechtlichen Grenzen — klar und ohne Fachjargon.

Kosten & Preise

Der KYOU KI-Chatbot kostet ab €297 pro Monat. Der Preis beinhaltet Setup, individuelle Konfiguration auf Ihre Kanzlei und laufenden Support. Es fallen keine separaten Einrichtungsgebühren an. Die genaue Preisgestaltung hängt von der Kanzleigröße und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Für ein konkretes Angebot empfehlen wir ein kostenloses Erstgespräch.
Nein. Im Monatspreis enthalten sind: initiales Setup, Konfiguration und Training auf Ihre Kanzlei, technische Integration in Ihre Website und laufender Support. Es gibt keine gesonderte Einrichtungsgebühr. Was nicht enthalten ist: außergewöhnliche Sonderentwicklungen oder umfangreiche Customizations jenseits des Standardumfangs — diese werden im Vorfeld transparent besprochen.
Die genauen Vertragsbedingungen (Laufzeit, Kündigungsfrist) werden individuell besprochen. KYOU ist daran interessiert, langfristige Partnerschaften aufzubauen — nicht, Kanzleien in lange Verträge einzusperren. Für Details zum Vertragsmodell sprechen Sie uns gerne direkt an: info@kyou.solutions.
Ja, gerade für kleine Kanzleien ist der ROI oft besonders hoch: Wenn ein Anwalt pro Woche 5 Stunden durch telefonische Erstanfragen bindet, und ein KI-Chatbot 40% davon übernimmt, spart das pro Monat rund 8 Stunden Anwaltszeit — die bei einem Stundensatz von €200+ einem Wert von über €1.600 entsprechen. Bei einem Monatspreis ab €297 ist das eine eindeutige Rechnung. KYOU bietet ein kostenloses Erstgespräch für individuelle ROI-Abschätzungen.

DSGVO & Datenschutz

Ja. KYOU ist von Grund auf nach den Prinzipien Privacy by Design und Privacy by Default entwickelt. Konkret: Alle Server stehen in Deutschland, keine Datenweitergabe an US-Cloud-Anbieter, kein Training auf Mandantendaten, AVV nach Art. 28 DSGVO als Standard, Art. 13 DSGVO-konforme Datenschutzhinweise vor dem Chat. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) bzw. berechtigtes Interesse.
Ausschließlich auf deutschen Servern innerhalb der EU. Es gibt keinen Datentransfer in Drittstaaten (USA oder andere Nicht-EU-Länder). Die Kanzlei hat über das KYOU-Dashboard vollständigen Zugriff auf alle Gesprächsverläufe. Die Speicherdauer ist konfigurierbar und wird im AVV festgelegt.
Ein AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) ist nach Art. 28 DSGVO zwingend erforderlich, wenn personenbezogene Daten an einen externen Dienstleister weitergegeben werden. Ohne AVV handelt die Kanzlei rechtswidrig und kann mit Bußgeldern belegt werden. KYOU schließt mit jeder Kanzlei standardmäßig einen AVV ab, der alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Das Amtsgericht Köln warnte im Juli 2025 ausdrücklich vor dem Einsatz von KI-Tools ohne korrekte DSGVO-Dokumentation in der Anwaltschaft.
Nein, niemals. Die Gesprächsdaten der Mandanten werden nicht für das Training von KI-Modellen verwendet — weder für das KYOU-eigene System noch für Modelle Dritter. Mandantendaten verbleiben ausschließlich in der Kanzlei-Datenbank und werden nur für die Bereitstellung des Chatbot-Services genutzt. Dies ist vertraglich im AVV festgeschrieben.

Implementierung

In der Regel 14 Tage. Der Zeitplan läuft typischerweise so: Tage 1–2 Kickoff und Onboarding-Gespräch, Tage 3–7 Konfiguration und Training durch KYOU, Tage 8–12 interne Tests und Feinjustierung, Tage 13–14 Review durch die Kanzlei und Go-live. Der Aufwand für den Anwalt beträgt dabei weniger als 20 Minuten.
Per JavaScript-Code-Snippet — ein einzelner Codeblock, der in den HTML-Code der Website eingefügt wird. Das funktioniert mit allen gängigen Website-Systemen: WordPress, Wix, Squarespace, TYPO3, Joomla oder eigene Websites. KYOU übernimmt die technische Integration oder stellt eine detaillierte Anleitung bereit. Es ist kein eigener Server oder technisches Know-how der Kanzlei nötig.
Minimal. Hilfreich sind: eine kurze Beschreibung der Kanzlei und Rechtsgebiete, eine Liste häufig gestellter Mandantenfragen, Informationen zum Ablauf einer Mandatsannahme und Öffnungszeiten / Kontaktdaten. KYOU führt ein strukturiertes Onboarding-Gespräch, in dem diese Informationen systematisch erfasst werden. Vorab-Dokumente sind optional, kein Muss.
Ja. Anpassungen nach Go-live sind Teil des laufenden Services. Wenn neue Rechtsgebiete hinzukommen, sich der Kanzlei-Fokus ändert oder neue FAQ-Antworten gewünscht sind, führt KYOU die Anpassungen durch. Für strukturelle Änderungen (neue Konfiguration) gelten die im Vertrag festgelegten Reaktionszeiten. Kleinere Korrekturen werden schnell umgesetzt.

Recht & Compliance

Nein. Rechtsberatung im Einzelfall ist nach §3 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) ausschließlich lizenzierten Rechtsanwälten vorbehalten. Der KYOU Chatbot hält diese Grenze strikt ein: Er gibt allgemeine Informationen und Erstorientierung, beantwortet Fragen zum Ablauf und leitet komplexe oder konkrete rechtliche Fragen an den Anwalt weiter. Er gibt keine Einschätzung zu konkreten Rechtsfällen. Diese Grenze ist fest in der Konfiguration verankert und wird regelmäßig überprüft. Hinweis: Dieser FAQ ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Mai 2026.
Die wichtigste Anforderung für Kanzlei-Chatbots ist Art. 50 EU AI Act (Transparenzpflicht): KI-Systeme, die Gespräche mit Menschen führen, müssen sich als KI identifizieren. Kanzlei-Chatbots fallen unter die Kategorie "geringes Risiko" und unterliegen primär dieser Transparenzpflicht. Die Anforderung gilt ab August 2026. KYOU konfiguriert jeden Chatbot entsprechend. Das Digital AI Omnibus (verabschiedet 7. Mai 2026) hat die Fristen für Hochrisiko-KI auf Dezember 2027 verschoben, ändert aber nichts an der Transparenzpflicht. Hinweis: Für rechtsverbindliche Einschätzungen wenden Sie sich an einen auf IT-Recht spezialisierten Anwalt.
Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nach §43a BRAO bleibt unverändert bestehen — unabhängig von eingesetzten Technologien. Die Kanzlei bleibt verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO und trägt die Verantwortung dafür, dass der KI-Einsatz mit ihren berufsrechtlichen Pflichten vereinbar ist. KYOU gestaltet seine Systeme so, dass dieser Pflicht Rechnung getragen wird: lokale Server, kein Datenaustausch mit Dritten, kein Training auf Mandantendaten. Für eine rechtlich verbindliche Einschätzung empfehlen wir den Rat eines Fachanwalts für IT-Recht oder die zuständige Rechtsanwaltskammer.

Technik

KYOU nutzt RAG (Retrieval-Augmented Generation): ein Large Language Model kombiniert mit einer kanzleispezifischen Wissensdatenbank. Statt auf allgemeinem Internetwissen zu antworten, greift der Chatbot bei jeder Anfrage auf die spezifischen Inhalte der Kanzlei zurück (Leistungen, Abläufe, FAQ). Das verhindert Halluzinationen und sorgt für präzise, kanzleikonforme Antworten. Die zugrundeliegenden Sprachmodelle werden auf deutschen bzw. EU-Servern betrieben.
Der Chatbot kann Erstanfragen erfassen und strukturieren (Name, Anliegen, Kontaktdaten) sowie Mandanten an Terminbuchungssysteme weiterleiten oder die Kontaktaufnahme via E-Mail einleiten. Die direkte Integration in Kalender-Software (z.B. Microsoft Outlook, Google Calendar) oder Kanzleisoftware (RA-Micro, DATEV) ist technisch möglich und wird im Onboarding besprochen.
Der Chatbot ist so konfiguriert, dass er bei Unklarheit oder außerhalb seines Kompetenzbereichs transparent an einen menschlichen Ansprechpartner verweist. Er gibt keine unsicheren oder falschen Antworten aus. Stattdessen sagt er klar, dass diese Frage von einem Anwalt beantwortet werden sollte, und leitet den Kontakt entsprechend weiter. Dieser "Graceful Fallback" ist ein zentrales Designprinzip des Systems.
Durch RAG-Architektur mit streng begrenzter Wissensbasis: Der Chatbot antwortet nur auf Basis der von der Kanzlei bereitgestellten und validierten Inhalte. Er hat keinen Zugriff auf das offene Internet. Dazu kommt ein Konfidenz-Threshold: Bei niedriger Übereinstimmung mit der Wissensbasis verweist der Chatbot an den Anwalt statt zu halluzinieren. Regelmäßige Qualitätschecks der Antworten sind Teil des laufenden Services.

Für Kanzleien

Besonders geeignet für Privatrecht mit hohem Mandantenvolumen: Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht. Diese Bereiche haben viele standardisierte Erstfragen ("Wie läuft eine Scheidung ab?", "Kann ich gegen meine Kündigung vorgehen?"), die ein Chatbot effizient abfangen kann. Für spezialisierte Bereiche wie Strafrecht, internationales Wirtschaftsrecht oder M&A empfehlen wir eine individuelle Beratung zur Eignung.
Der Chatbot erkennt dringende oder emotional aufgeladene Situationen (z.B. häusliche Gewalt, akuter Trennungsfall, fristgebundene Kündigung) und reagiert mit erhöhter Dringlichkeit: Er leitet sofort an einen Anwalt weiter und nennt direkte Kontaktdaten. Bei echter Gefahr (körperliche Bedrohung) verweist er auf Notruf 110 (Polizei) oder 112. Die genauen Eskalationsszenarien werden im Onboarding mit der Kanzlei festgelegt.
Ja. KYOU bietet eine kostenlose Demo an — entweder als Live-Demo eines Muster-Chatbots oder als individueller Prototyp auf Basis Ihrer Kanzlei-Informationen. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Kontakt: info@kyou.solutions oder über das Kontaktformular.

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