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DSGVO & Recht 9 min lesen Mai 2026

EU AI Act 2026:
Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Risikoklassen, Transparenzpflichten und der Digital AI Omnibus — der EU AI Act kompakt erklärt. Was bis August 2026 umgesetzt sein muss und was bis Dezember 2027 Zeit hat.

Kurzfassung
  • Der EU AI Act gilt seit August 2024 und wird schrittweise durchgesetzt — Chatbot-Kennzeichnungspflicht (Art. 50) gilt ab August 2026.
  • Der Digital AI Omnibus (Mai 2026) verschob die Hochrisiko-KI-Fristen auf Dezember 2027 — die Transparenzpflichten bleiben wie geplant.
  • Für die meisten KMU und Kanzleien relevant: Chatbots müssen ab August 2026 offenlegen, dass sie KI sind. Verstöße: bis zu €7,5 Mio. Bußgeld.

Was ist der EU AI Act?

Der EU AI Act (offiziell: Verordnung 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates) ist das weltweit erste umfassende gesetzliche Regelwerk zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Er gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme in der EU einsetzen oder Produkte mit KI-Komponenten in die EU verkaufen — unabhängig vom Firmensitz.

Das Gesetz trat am 1. August 2024 in Kraft und wird in Stufen angewendet. Nicht alle Pflichten gelten sofort.

Die vier Risikoklassen

Unakzeptables Risiko — Verboten

KI-Systeme, die Grundrechte oder Menschenwürde verletzen. Beispiele: Social Scoring durch Regierungen, biometrische Massenüberwachung, Manipulation über subliminale Techniken. Gilt seit Februar 2025.

Hohes Risiko — Strenge Anforderungen

KI in sensiblen Bereichen: Personalentscheidungen (HR), Kreditvergabe, Strafverfolgung, kritische Infrastruktur, medizinische Diagnostik. Anforderungen: Risikobewertung, Datenqualität, menschliche Aufsicht. Frist durch Digital AI Omnibus auf Dezember 2027 verschoben.

Begrenztes Risiko — Transparenzpflichten

KI-Chatbots und Deepfakes. Anforderung: Nutzer müssen klar informiert werden, dass sie mit KI interagieren. Art. 50 EU AI Act. Gilt ab August 2026.

Minimales Risiko — Keine Pflichten

Die meisten KI-Anwendungen: Spamfilter, KI-Schreibhilfe, KI-Bildbearbeitung, Empfehlungssysteme ohne sensiblen Kontext. Keine besonderen Anforderungen.

Art. 50: Die Chatbot-Transparenzpflicht (August 2026)

Artikel 50 des EU AI Act ist die für die meisten Unternehmen und Kanzleien relevanteste Vorschrift. Er lautet (vereinfacht):

Betreiber von KI-Chatbots müssen Nutzer beim ersten Kontakt klar darüber informieren, dass sie mit einer KI interagieren.

Was das konkret bedeutet:

  • Die Information muss aktiv und deutlich sichtbar gegeben werden — kein Kleingedrucktes, kein versteckter Hinweis in AGB.
  • Sie muss vor dem ersten Austausch erfolgen — nicht erst im vierten Satz.
  • Formulierungen wie „Hallo, ich bin der KI-Assistent von Kanzlei Muster" oder „Dieser Chat wird von KI unterstützt" erfüllen die Anforderung.
  • Ausnahme: Wenn es „offensichtlich" ist, dass es sich um KI handelt (z.B. ein offensichtlich synthetischer Charakter in einem Videospiel).

Digital AI Omnibus: Was sich im Mai 2026 änderte

Am 7. Mai 2026 verabschiedete das Europäische Parlament das Digital AI Omnibus-Paket — ein Sammelerlass, der mehrere bestehende Digitalgesetze anpasste. Für den EU AI Act bedeutet das:

  • Die Umsetzungsfrist für Hochrisiko-KI (Anhang III) wurde von August 2026 auf Dezember 2027 verschoben. Das betrifft KI in HR, Kreditvergabe, Strafverfolgung etc.
  • Die Transparenzpflichten aus Art. 50 (Chatbot-Kennzeichnung) bleiben unverändert bei August 2026.
  • Neue Klarstellungen zur Definition von „Allzweck-KI-Modellen" (GPAI), die GPT, Claude etc. betreffen.

Zeitplan auf einen Blick

Aug. 2024 EU AI Act tritt in Kraft. Beginn der 24-monatigen Implementierungsphase.
Feb. 2025 Verbote für inakzeptables Risiko gelten (Social Scoring, biometrische Massenüberwachung etc.).
Aug. 2025 Anforderungen an GPAI-Modelle (Foundation Models wie GPT, Claude) gelten.
Mai 2026 Digital AI Omnibus: Hochrisiko-KI-Frist verschoben auf Dezember 2027.
Aug. 2026 Art. 50 Transparenzpflichten: Chatbots müssen KI-Nutzung offenlegen. Alle anderen Transparenzpflichten gelten.
Dez. 2027 Hochrisiko-KI-Anforderungen (Anhang III) gelten vollständig.

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Checkliste: EU AI Act Compliance bis August 2026

  • Inventar aller eingesetzten KI-Systeme erstellen und nach Risikoklassen klassifizieren
  • Prüfen: Wird ein Chatbot eingesetzt? → Art. 50 Offenlegung implementieren
  • Sicherstellen, dass KI-Anbieter Art. 50 erfüllen (Vertragsklausel hinzufügen)
  • Interne Schulung: Mitarbeiter wissen, welche KI-Tools mit welchen Pflichten verbunden sind
  • Datenschutzbeauftragter informieren (Schnittstelle zu DSGVO-Pflichten)
  • Für Hochrisiko-KI (HR, Kredit, etc.): Implementierungsplanung bis Dez. 2027 starten

Bußgelder: Was droht bei Verstößen?

Der EU AI Act sieht gestaffelte Bußgelder vor:

  • Verbotene KI: bis zu €35 Millionen oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes
  • Verstöße gegen Hochrisiko-Anforderungen: bis zu €15 Millionen oder 3%
  • Transparenzpflichten (z.B. fehlende Chatbot-Kennzeichnung): bis zu €7,5 Millionen oder 1,5%

Für KMU gilt: Die Aufsichtsbehörden haben angekündigt, zunächst auf Beratung und Compliance-Unterstützung zu setzen — nicht auf maximale Bußgelder. Dennoch: Frühzeitige Compliance ist kostengünstiger als nachträgliche Anpassungen.

Fazit

Der EU AI Act ist kein Bürokratiemonster für die meisten KMU — er ist ein überschaubares Regelwerk mit klaren Anforderungen. Wer nur einen einfachen Chatbot betreibt, hat im Wesentlichen eine Pflicht bis August 2026: sicherstellen, dass Nutzer wissen, dass sie mit KI reden.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung der eigenen Compliance-Pflichten empfehlen wir die Konsultation eines auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwalts. Stand der Informationen: Mai 2026.

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